Mit der Pflegesachleistung sind Pflegeeinsätze durch Vertragspartner der Pflegekassen ( z.B. Pflegedienste ) gemeint.
Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit können Pflegeeinsätze übernommen werden im Wert bis zu:
Pflegestufe 0 ab 01.01.17 Pflegegrad 2 mtl. 689 €
Pflegestufe I " Pflegegrad 2 mtl. 689 €
Pflegestufe II " Pflegegrad 3 mtl. 1298 €
Pflegestufe III " Pflegegrad 4 mtl. 1612 €
Erhöhung auf bis zu 1995 € monatlich in besonderen Härtefällen.
Die Pflegesachleistung umfasst Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Hierbei dürfen ausschließlich in Anspruch genommen werden:
Pflegekräfte einer von der Pflegekasse zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung oder qualifizierte Einzelpersonen, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen hat.
Neue Regelung nur für Demenzkranke
Für Betroffene, die zu Hause von ambulanten Pflegediensten betreut werden, werden Pflegekassen künftig bei der
Pflegestufe I jetzt Pflegegrad 3 : 1298 €
Pflegestufe II " Pflegegrad 4 : 1612 €
Pflegestufe III " Pflegegrad 5 : 1995 €
zur Verfügung stellen.