Die Pflegekassen zahlen im Rahmen der häuslichen Pflege Pflegegeld

in Höhe von:

 

 

   Pflegegrad  2  mtl.  316 €

 

   Pflegegrad  3  mtl.  545 €

 

   Pflegegrad  4  mtl.  728 €

 

   Pflegegrad  5  mtl.  901 €

 

 

wenn die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte sicher gestellt wird.

 

Allerdings müssen Pflegegeldbezieher der:

 

Pflegegrad 2  und 3 halbjährlich,

 

Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich,

 

einen professionellen Pflegedienst ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

 

Damit soll eine Qualitätssicherung bei der häuslichen Pflege und eine regelmäßige Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson erreicht werden.

 

Die Kosten des Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer.

 

Sollten Sie dennoch einmal mit eigenen Kosten für die Durchführung des Beratungseinsatzes belastet worden sein, reichen Sie die quittierte Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.