Pflegebedürftigkeit tritt nicht nur bei älteren Menschen auf.

 

Schon in jungen Jahren kann jeder, z.B. durch einen Unfall,                 

zum Pflegefall werden.                                            

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt.

 

Diesen Antrag kann der Pflegebedürftige oder ein von ihm Bevollmächtigter stellen.

  

 

Gut zu wissen:

 

  • Die Leistungen erhalten Sie grundsätzlich ab dem Tag der  Antragstellung.

 

  • Es entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil, wenn die individuelle Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK einige Zeit in Anspruch nimmt.

 

  • Das Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung, frühestens mit dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit gezahlt.

 

  • Anträge erhalten Sie bei den Geschäftstellen ihrer Krankenkasse und natürlich auch bei uns.